Damit Sie auch in schwierigen Zeiten mobil bleiben, ist eine Restschuldversicherung die ideale Ergänzung zu Ihrem Finanzierungsvertrag. Mit der MKG PROTECT können Sie Ihre Mobilität bei Einkommensverlusten absichern: bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität übernimmt die Versicherung die monatlichen Ratenzahlungen. Und im schlimmsten Fall ist Ihre Familie abgesichert, im Todesfall wird die Restschuld aus Ihrem Kreditvertrag von der Versicherung beglichen.
Nach 6 Wochen Krankheit sinkt in der Regel das monatliche Einkommen auf bis zu 60 – 70 % des Nettogehalts (unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts). Wie hoch die finanzielle Lücke im Krankheitsfall sein kann, zeigt unser Beispiel:
Gesund | |
2197,00 € | |
Im Krankheitsfall ab 6 Wochen | |
1734,00 € | 463,00 € |
RESTSCHULDVERSICHERUNG | MKG PROTECT "CLASSIC" |
Versicherungsschutz | Bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall |
Beginn des Versicherungsschutzes |
Versicherungsschutz besteht ab der Auszahlung des Kredites durch die Bank. |
Versicherbare Personen | Mindestalter (bei Beginn): 18 Jahre Max. Alter (bei Ablauf): < 65 Jahre |
Leistungsumfang bei Arbeitsunfähigkeit |
Es werden alle noch ausstehenden Kreditraten nach Ablauf
einer 30-tätigen Karenzzeit für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
übernommen, exkl. einer eventuellen erhöhten Schlussrate
(Ballonrate).
Bei Bezug einer Rente ( z. B. Alters-, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeits-Rente) zum Zeitpunkt des Beitritts ist eine Arbeitsunfähigkeit nicht mitversichert. |
Leistungsumfang im Todesfall | Es werden alle noch ausstehenden Kreditraten ab dem Zeitpunkt des Todes inkl. einer eventuellen erhöhten Schlussrate (Ballonrate) übernommen. |
Wartezeit | Im Todesfall: 3 Monate ab Auszahlung des Kredites Die Wartezeit entfällt bei einem Unfalltod. |
Leistungsausschlüsse | Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte dem "Merkblatt für die versicherte Person" (Allgemeine Versicherungsbedingungen) |
Anzeige Versicherungsfall | Der Versicherungsfall ist vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Bei Anzeige später als 3 Monate ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit wird der Versicherungsfall unter Berücksichtigung des Meldedatums reguliert. |
RESTSCHULDVERSICHERUNG | MKG PROTECT "BEST AGER" |
Versicherungsschutz | Im Todesfall |
Beginn des Versicherungsschutzes |
Versicherungsschutz besteht ab der Auszahlung des Kredites durch die Bank. |
Versicherbare Personen | Mindestalter (bei Ablauf): 65 Jahre Max. Alter (bei Ablauf): < 72 Jahre |
Leistungsumfang bei Arbeitsunfähigkeit |
- |
Leistungsumfang im Todesfall | Es werden alle noch ausstehenden Kreditraten ab dem Zeitpunkt des Todes inkl. einer eventuellen erhöhten Schlussrate (Ballonrate) übernommen. |
Wartezeit | Im Todesfall: 3 Monate ab Auszahlung des Kredites Die Wartezeit entfällt bei einem Unfalltod. |
Leistungsausschlüsse | Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte dem "Merkblatt für die versicherte Person" (Allgemeine Versicherungsbedingungen) |
Anzeige Versicherungsfall | Der Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen. |